Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig ab 15.10.2018)
§ 1 Anwendbarkeit der AGB
a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Jutta Werner (genannt TP) und dem Tierhalter (genannt TH) als Behandlungs-/Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
b) Die Behandlungsangebote der TP stellen eine invitatio ad offerendum dar (Einladung zu einem Angebot). Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die TP ein, nach Kontaktaufnahme durch den TH abgegebenes, Angebot annimmt.
c) Der TP ist berechtigt, eine weitere Behandlung auch nach Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen abzulehnen; insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht mehr besteht, es um Beschwerden geht, die die TP auf Grund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die sie in einen Gewissenskonflikt bringen können. In diesem Falle bleibt der Honoraranspruch der TP für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratungen, erhalten.
§ 2 Inhalt und Zweck des Vertrages
a)Der Vertrag wird nach den Bedürfnissen des zu behandelnden Tieres im Ermessen der TP ausgeübt.
b)Die TP erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten (Thermographie) zur Beratung beim Patienten anwendet.
c)Über die Thermografie bzw. den Inhalt der zu erbringenden Leistungen erfolgt in Absprache mit dem TH.
d)Je nach Verlauf behält sich die TP eine Änderung des Ablaufes der Thermografie vor.
§ 3 Mitwirkung des TH
Vor dem Beginn und während der laufenden Termografie hat der TH die TP über Erkrankungen seines Tieres (insbesondere Tumore) soweit ihm diese bekannt sind, vollumfänglich zu informieren und zu erklären, dass er die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hat.
§ 4 Behandlungsgebühren
a)Die TP hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar wie mit dem Tierhalter vereinbart. Es gelten, wenn nicht anders vereinbart ist, die auf der Homepage aufgeführten Behandlungsgebühren. Diese sind wie folgt:
Thermographie Pferd:
Komplett-Thermographie 160 €
Komplett-Thermograpie + Sattelcheck 190 €
Fahrtkosten 0,50 € pro Kilometer
Eventuelle Rabattaktionen werden auf der Homepage ausgewiesen.
b)Die Gebühren sind vom TH direkt nach dem Termin in bar an die TP zu zahlen. Auf Wunsch des TH wird eine schriftliche Rechnung ausgestellt.
c)Nach Absprache kann auch eine Zahlung nach Rechnungserhalt erfolgen. Ist dies der Fall ist die zugesandte Rechnung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum.
§ 5 Termine
a)Termine gelten als verbindlich vereinbart, wenn diese von der TP persönlich und telefonisch, per SMS oder per E-Mail bestätigt wurden.
b)Termine, die der TH nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin absagt, werden dem TH in Rechnung gestellt und sind innerhalb einer Woche nach Rechnungsdatum zu begleichen. Etwas anderes gilt nur, wenn der abgesagte Termin noch anderweitig vergeben werden konnte.
§ 6 Haftung
b)Der TH haftet für sämtliche Schäden, die an der TP, an Begleitpersonen oder Geräten und beweglichen Sachen, die die TP zur Behandlung mit sich führt, verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
b)Die TP haftet auf Schadensersatz- gleich aus welchem Rechtsgrund- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der die TP nur für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die TP haftet nicht für Schäden, die vom TH oder dessen Tier verursacht werden.
§ 7 Datenschutz
Zum Zwecke der Vertragsabwicklung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Einzelheiten können dem den AGB angehängten Datenschutzhinweis entnehmen.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der AGV ungültig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch Bestimmungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.